Rostechnadzor Zulassung / RTN Zulassung / Inbetriebnahmegenehmigung

Die Inbetriebnahmegenehmigung

Seit dem 1. Januar 2014 werden die Rostechnadzor Zulassungen
nicht mehr erteilt.

(Genehmigung des Rostekhnadzor der Russischen Föderation) wird von solchen Unternehmen verlangt, die bestimmte Arten von technischen Geräten an gefährlichen Produktionsstätten verwenden. Gefährliche Produktionsstätten in Übereinstimmung mit dem Gesetz „Über die Betriebssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen“ vom 21.07.97 N 116 der RF sind Unternehmen oder deren Werkshallen, Gelände, Plätze und andere Produktionsstätten, die im Anhang 1 des Föderalgesetzes „Über die Betriebssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen“ vom 21.07.97 N 116 der RF angegeben sind.

Die Inbetriebnahmegenehmigung wird ausgestellt von Rostekhnadzor (Föderale Agentur für Umwelt-, Technologie- und Atomkraftaufsicht der Russischen Föderation) oder von den territorialen Verwaltungsstellen des RTN. Die Inbetriebnahmegenehmigung von im Ausland hergestellten Geräten wird ausschließlich von der Zentralstelle des RTN erteilt.

Die Ausstellung der Inbetriebnahmegenehmigung wird von den folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
  • Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 30.07.2004 N 401 „Über den Föderalen Umwelt-, Prozess- und Atomüberwachungsdienst“
  • Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.12.1998 „Über die Anwendung von technischen Geräten an gefährlichen Produktionsstätten“
  • Anhang zum Erlass der Föderalen Agentur für Umwelt-, Technologie- und Atomkraftaufsicht vom 29.02.2008 N 112
Wir helfen Unternehmen, Zeit und Aufwand, die für den Erhalt der Genehmigung benötigt werden, deutlich zu reduzieren und bieten unsere Dienstleistungen für die Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen, deren Einreichung bei Rostekhnadzor und dem Erhalt der Genehmigung durch eine Vollmacht an. Langjährige Zusammenarbeit mit Föderalen Dienststellen und umfassende Erfahrung in diesem Bereich gewährleisten ein hohes Maß an Service. Weitere Informationen über die Ausstellung der Genehmigung durch RTN erhalten Sie von unseren Beratern unter der Nummer +49 2161 498 52 63. Alternativ können Sie auch das Online-Formular auf der Seite ausfüllen.

Eine Inbetriebnahmegenehmigung wird erteilt für:
  • ein einzelnes technisches Gerät
  • eine Warenpartie oder Typ (Art) von technischen Geräten
  • eine Standard-Serie von technischen Geräten mit identischem Verwendungszweck unter der Voraussetzung, dass ein einheitlicher Konstruktionsansatz und gleiche Materialien und Technologien verwendet wurden
  • eine komplette technische Einrichtung, in der alle enthaltenen Komponenten miteinander verbundene technologische Funktionen erfüllen.

Die Inbetriebnahmegenehmigung  wird für die Dauer von 5 Jahren oder auf die gesamte Nutzungsdauer des Geräts erteilt.

Für den Erhalt der Inbetriebnahmegenehmigung muss bei Rostekhnadzor ein Paket an Dokumenten eingereicht werden. Dieses umfasst:
  • Antrag
  • Informationen über den Hersteller (Zulieferer)
  • Durchführung und Protokoll der Abnahmeprüfungen
  • Bedienungshandbuch
  • technisches Datenblatt
  • Technische Pässe
  • Konstruktionszeichnungen
  • Sachverständigengutachten über die industrielle Sicherheit der technischen Geräte
  • Zertifikat zur Genehmigung der Prüfmittelart (wenn Betriebs-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik Bestandteile des technischen Geräts darstellen)

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht.
Rufen Sie unsere Experten an, schicken Sie eine E-Mail oder nutzen Sie ganz einfach unser Anfrageformular.
Ihre Anfrage beantworten wir selbstverständlich kostenlos und für Sie unverbindlich.

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Rostechnadzor

Ab 01. 01.2014 werden die Rostechnadzor Zulassungen nicht mehr erteilt.
Änderungen der russischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Industriesicherheit . Die Genehmigungen des Rostechnadzor für die Anwendung von technischen Geräten an den gefährlichen Produktionsstätten (Rostechnadzor Zulassung, RTN Zulassung) nicht mehr erteilt.
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