Bauartzulassung von Messmitteln / Messmittelzulassung

Die Bauartzulassung von Messmitteln

ist ein Beschluss, der durch eine Behörde des staatlichen messtechnischen Dienstes herausgebracht wird und bezeugt, dass die betreffenden Messmittel den festgelegten Anforderungen entsprechen und für die Verwendung in den Bereichen der staatlichen messtechnischen Kontrolle und Überwachung geeignet sind.

Die Bauartzulassung von Messmitteln ist eine Art der staatlichen messtechnischen Überwachung und wird durchgeführt, um die Einheitlichkeit von Messungen im Land zu gewährleisten. Eine Entscheidung über die Genehmigung der Bauartzulassung wird durch Rosstandart Russlands auf der Grundlage von Ergebnissen der obligatorischen Prüfung von Messmitteln für den Zweck der Zulassung ihrer Bauart vorgenommen.

Das Prüfungsverfahren und die Zulassung der Bauart von Messmitteln umfassen:
  • die Prüfung der Messmittel für den Zweck der Zulassung ihrer Bauart
  • eine Entscheidungsfällung über die Bauartzulassung, ihre staatliche Registrierung und die Ausstellung eines Zertifikats über die Bauartzulassung
  • die Durchführung von Tests der Messmittel hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart bei gleichzeitiger Überwachung der Konformität der Messmittel mit der zugelassenen Bauart
  • Anerkennung der Bauartzulassung oder der Testergebnisse der Messmittelbauart, die durch die zuständigen Stellen im Ausland vorgenommen wurden
  • Informationsversorgung der Verbraucher von Messgeräten
Anträge auf Prüfungsdurchführung an Messmitteln für den Zweck ihrer Bauartzulassung einschließlich der importierten Messmittel sind vom Entwickler, dem Hersteller oder seines Bevollmächtigten an Rosstandart zu senden. Dieses entscheidet innerhalb einer 10-Tages-Frist über den Antrag und sendet Anweisungen an staatlich anerkannte Prüfstellen für Messmittel, die Prüfung der Messmittel für den Zweck der Zulassung ihrer Bauart durchzuführen. Jeweils eine Kopie dieser Anweisung geht an den Antragsteller und an das Allrussische wissenschaftliche Forschungsinstitut für metrologische Dienste (VNIIMS). In der Anweisung enthalten sind die Fristen und der Ort der Prüfung.

Zur Prüfung der Messmittel zum Zwecke der Bauartzulassung sind vom Antragsteller vorzulegen:
  • Muster (Proben) der Messmittel
  • Prüfprogramm für Bauarten, das von einer der staatlich anerkannten Prüfstellen für Messmittel genehmigt wurde
  • die technischen Vorschriften (wenn ihre Bearbeitung vorgesehen ist), unterzeichnet vom Geschäftsführer der Entwicklungsorganisation
  • die Betriebsunterlagen; und für importierte Messmittel eine Dokumentationsakte der Herstellerfirma, die den gelieferten Messmitteln beiliegt, samt einer Übersetzung ins Russische
  • normatives Dokument zum Prüfverfahren, falls in den Betriebsunterlagen der Abschnitt „Prüfverfahren“ nicht enthalten ist
  • eine Beschreibung der Bauart und Fotos zum allgemeinen Aussehen
  • ein Dokument der Entwicklungsorganisation über die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Bauartbeschreibung in der Presse.
Die staatlich anerkannte Prüfstelle für Messmittel trifft eine Entscheidung über den Antrag und führt die Tests durch.

Während der Prüfung der Messmittel zum Zwecke ihrer Bauartzulassung werden geprüft:
  • der Grad der Entsprechung der technischen Eigenschaften der Messmittel bezüglich der Anforderungen der für sie gültigen normativen Dokumente.
  • In Ermangelung solcher, wird der Grad der Entsprechung der technischen Anforderungen geprüft und für Messmittel, die als Importe eingeführt wurden, die der technischen Dokumentation seitens der Herstellerfirma.
  • die Ausstattung der Messmittel mit Methoden und Mittel der Eichung sowie der Richtigkeit der Wahl der Methoden und Mittel der Eichung
Positive Testergebnisse bilden die Grundlage für eine Entscheidung Rosstandarts über die Bauartzulassung der Messmittel, die durch das Zertifikat der Zulassung der Bauart bescheinigt wird.

Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats, die in der Regel 5 Jahre beträgt, wird von Rosstandart bei der Ausstellung festgelegt. Eine Zulassungsbescheinigung für ein einzelnes Exemplar oder für die Charge eines Messmittels wird auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Die zugelassene Messmittelbauart wird in das Staatliche Register der Messmittel eingetragen, das vom Allrussischen wissenschaftlichen Forschungsinstitut für metrologische Dienste im Auftrag von Rosstandart geführt wird.

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Ab 01. 01.2014 werden die Rostechnadzor Zulassungen nicht mehr erteilt.
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