TR ZU Ex Zertifikat

Explosionsschutzzertifikat TR ZU 012/2011

Sämtliche elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel, die für die Arbeit in explosionsgefährdeten Atmosphären auf dem Gebiet der Zollunion bestimmt sind, unterliegen der obligatorischen Zertifizierung auf Konformität mit den Anforderungen der am 15. Februar 2013 in Kraft getretenen Technischen Vorschriften der Zollunion "Über die Sicherheit von Betriebsmitteln für die Arbeit in explosionsgefährdeten Atmosphären" (TR ZU 012/2011).

Zuvor ausgestellte GOST R-Explosionsschutzzertifikate sind bis zum 15. März 2015 gültig.
 
Betriebsmittel, die in explosionsgeschützter Ausführung angefertigt sind, unterscheiden sich von allgemeinen gewerblichen Betriebsmitteln durch zwei Identifikationsmerkmale:
  • Vorhandensein von Mitteln zum Explosionsschutz, die in den technischen Unterlagen angegeben sind
  • Vorhandensein einer Explosionsschutz-Kennzeichnung, die auf dem Betriebsmittel und einzelnen Ex-Komponenten aufgebracht ist
Wenn eines der angegebenen Identifikationsmerkmale fehlt, darf das Betriebsmittel nicht als explosionsgeschützt anerkannt werden.

Arten der Sicherstellung des Explosionsschutzes

Ein Komplex spezieller Maßnahmen, der durch den Hersteller zum Zwecke der Vermeidung der Entzündung der umgebenden explosionsgefährdeten Atmosphäre vorgesehen ist, wird Art des Explosionsschutzes (oder auch Art der Explosionssicherheit) genannt. Die Art des Explosionsschutzes wird vom Hersteller ausgehend von der Spezifik des Betriebsmittels, seiner Abmessungen, der Zweckbestimmung, dem Anwendungsbereich usw. gewählt. Für elektrische Betriebsmittel und nichtelektrische explosionsgeschützte Betriebsmittel TR TS 012/2011 werden unterschiedliche Arten des Explosionsschutzes festgelegt. Zu den verbreitetsten gehören:
"d" - druckfeste Kapselung
"i" ("ia", "ib", "ic") – Eigensicherheit (eigensicherer Stromkreis)
"nA" – nichtfunkendes Betriebsmittel
"p" ("px", "py", "pz") – Überdruck durch Füllung oder Durchströmung des Gehäuses

im Verhältnis zum nichtelektrischen Betriebsmittel, das für die Arbeit in explosionsgefährdeten Atmosphären bestimmt ist:
"c" – Konstruktive Sicherheit
"b" – Kontrolle der Zündquelle

Da das Ex-Betriebsmittel im Ergebnis der Entzündung der umgebenden Atmosphäre hohen Temperaturen ausgesetzt werden kann, ist der Hersteller verpflichtet, die Temperaturklasse des explosionsgeschützten Betriebsmittels, d. h. die höchstzulässige Temperatur anzugeben.

T1 T2 T3 T4 T5 T6
über 450 °C 350-450 °C 200-350 °C 135-200 °C 100-135 °C 85-100 °C


Kennzeichnung explosionsgeschützter Betriebsmittel


Die Explosionsschutz-Kennzeichnung (Ех-Kennzeichnung) besteht aus: einem auf das Betriebsmittel und die Ex-Komponenten aufzubringendes und in den technischen und den Betriebsunterlagen des Herstellers angegebenes spezielles Zeichen des Explosionsschutzes (Ex-Zeichen) und die dazugehörenden identifizierenden Kurzbezeichnungen der Kennwerte, die die Explosionssicherheit des Betriebsmittels und der Ex-Komponenten für die Arbeit in explosionsgefährdeten Atmosphären bestimmen.

Zur Explosionsschutz-Kennzeichnung elektrischer Geräte in der unten angegebenen Reihenfolge gehören:
  • Zeichen des Grads des Explosionsschutzes für Elektrogeräte (2, 1, 0)
  • Ex-Zeichen, das auf die Konformität des Elektrogeräts mit den Normen für explosionsgeschützte Elektrogeräte hinweist
  • Zeichen der Explosionsschutzart (d, i,o, s,e und andere)
  • Zeichen der Explosionsgruppe oder Untergruppe des Elektrogeräts (II, IIA, IIB, IIC)
  • Zeichen der Temperaturklasse des Elektrogeräts (Т1, Т2, Т3, Т4, Т5, Т6)
 
Das Konformitätszertifikat 012/2011 (auch als Explosionsschutzzertifikat, Zertifikat der Explosionssicherheit, Ex-Zertifikat bezeichnet) wird in einheitlicher Form der Zollunion ausgestellt und in obligatorischer Weise im Einheitsregister der Zertifikate der Zollunion, das vom Föderalen Akkreditierungsdienst (ROSAKKREDITATSIJA) geführt wird, eingetragen.
Das Zertifikat TR TS 012/2011 gilt auf dem Gebiet aller Teilnehmerländer der Zollunion und gibt die Möglichkeit des ungehinderten Absatzes der explosionsgeschützten Betriebsmittel auf dem gesamten Gebiet der Zollunion.
 
Gültigkeitsdauer des Explosionsschutzzertifikats:
•    1-5 Jahre: für Serienproduktion
•    unbegrenzt: für Partien / Einzelstücke.

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Änderungen der russischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Industriesicherheit . Die Genehmigungen des Rostechnadzor für die Anwendung von technischen Geräten an den gefährlichen Produktionsstätten (Rostechnadzor Zulassung, RTN Zulassung) nicht mehr erteilt.
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