Bescheinigung über die staatliche Registrierung

Die Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Erzeugnissen

(andere Bezeichnung: Hygienezertifikat Zollunion, sanitär-epidemiologisches Zertifikat) ist ein offizielles Dokument, welches bescheinigt, dass das Produkt, den auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten der Zollunion der EAWU, festgelegten Einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Anforderungen entspricht.

Die staatliche Registrierung von Erzeugnissen ist das Verfahren, dass ab dem 1. Juli 2010 das sanitär-epidemiologische Gutachten von Erzeugnissen (Hygienebescheinigung, Hygienezertifikat) abgelöst hat.

Die Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung erfolgt durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten der Zollunion der EAWU. In der Russischen Föderation wurde diese Funktion dem Föderalen Dienst für die Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte und des Wohlergehens des Menschen übertragen (Rospotrebnadzor).

Als Antragsteller zur Ausstellung kann auftreten:

  • bei Registrierung von auf dem Gebiet der Zollunion hergestellten Waren: der Erzeuger (Hersteller) dieser Ware;
  • bei der Registrierung von Waren, die außerhalb des Gebiets der Zollunion hergestellt wurden: der Erzeuger (Hersteller) oder der Importeur (Lieferant) dieser Ware.

Das Verfahren der Ausstellung umfasst folgende Phasen:

  • Annahme und Registrierung des Antrages;
  • Begutachtung der vorgelegten Unterlagen und Ergebnisse der Laboruntersuchungen der zu registrierenden Ware auf Konformität mit den einheitlichen Hygieneanforderungen;
  • Abstimmung der notwendigen Daten mit den Gesetzen der Seite (Mitglied der Zollunion), bei der die Registrierung erfolgt;
  • Eintrag der Angaben über die zu registrierenden Ware in das Register der Bescheinigungen über die staatliche Registrierung;
  • Ausstellung und Ausgabe der Bescheinigung.

Für die Ausstellung von Bescheinigungen werden folgende Unterlagen benötigt (Dokument herunterladen).

Der staatlichen Registrierung auf dem Gebiet der Zollunion unterliegen folgende Erzeugnisse (Dokument herunterladen).


Wichtige Besonderheiten der staatlichen Registrierung von Erzeugnissen:

  • Die Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Erzeugnissen ist auf dem Gebiet der Zollunion gültig.
  • Nach der staatlichen Registrierung sollen die Erzeugnisse mit dem Einheitlichen Konformitätszeichen (EAC) versehen werden.
  • Die Bescheinigung über die staatliche Registrierung ist ab dem Zeitpunkt der Ausgabe bis zur Einstellung der Lieferungen der Erzeugnisse in das Gebiet der Zollunion und (oder) der Herstellung der Erzeugnisse auf dem Zollgebiet der Zollunion gültig.
  • Die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt bis zu 30 Kalendertage ab dem Zeitpunkt des Antrags des Antragstellers bei der zuständigen akkreditierten Stelle.

Erzeugnisse, die der staatlichen Registrierung unterliegen

Die Hersteller (Lieferanten) der Waren, die im zweiten Abschnitt der Einheitlichen Liste der Erzeugnisse eingetragen sind, die der sanitär-epidemiologischen Kontrolle in den Grenzen der Zollunion unterliegen, sind verpflichtet, die Bescheinigung über die staatliche Registrierung zu erhalten. Diese Liste wurde am 28.Mai 2010 durch den Beschluss der Kommission der Zollunion Nr.299 bestätigt. Gemäß diesem Beschluss ist die Bescheinigung der staatlichen Registrierung der Zollunion erforderlich für:
  • Desinfektions- und Rattenbekämpfungmittel;
  • Haushaltschemie usw.
Außerdem ist die Mehrzahl der Warengruppen, die der staatlichen Registrierung unterliegen, in den technischen Vorschriften der Zollunion enthalten.
Es ist obligatorisch, die Bescheinigung über die staatliche Registrierung gemäß den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion für folgende Arten von Erzeugnissen zu erhalten:

1. Spezielle Nahrungsmittel, darunter:
  • Kindernahrung;
  • Nahrungsmittel für schwangere und stillende Frauen;
  • Nahrungsmittel für Sportler;
  • Nahrungsmittelzusatzstoffe (Nahrungsergänzungsmittel);
  • Heil- und Prophylaxe-Nahrungsmittel  usw.
2. Lebensmittel neuer Art, unter denen Erzeugnisse verstanden werden, die nach früher nicht angewandten Technologien hergestellt werden.

3. Parfümerie- und Kosmetik-Mittel, darunter:
  • Kinder-Kosmetik;
  • Intim-Kosmetik;
  • Kosmetik, die Nanomaterialien enthält;
  • Kosmetik für Tattoo;
  • Haarkosmetik (Mittel für chemisches Ondulieren, Färben, Aufhellen oder Melieren von Haaren);
  • Depilationsmittel;
  • Peelings usw.
4. Waren für Kinder unter 3 Jahren, darunter:
  • Milch-Sauger, Schnuller aus Latex, Kautschuk oder Silikon;
  • Einwegerzeugnisse zur sanitär-hygienischen Anwendung (Windelhosen, Slips, Windeln, hygienische Wattestäbchen);
  • Geschirr, Essbestecke (Schalen, Untertassen, Schnabeltasse, Teller, Schüsseln,  Löffel, Gabeln, Flaschen für Lebensmittel);
  • Zahnbürsten, einschließlich elektrischer Zahnbürsten, Massagegeräte für das Zahnfleisch;
  • Wäscheerzeugnisse, einschließlich der Strumpferzeugnisse;
  • sommerliche Kopfbedeckungen.

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